
Kontaktnachverfolgung an Hochschulen. Damit Sie verantwortungsbewusst und strukturiert in eine „Normalität“ zurückkehren können.
Das Wintersemester 20/21 ist in vollem Gange und alle Beteiligten wünschen sich eine Rückkehr zur "Normalität". Gleichzeitig steigen aber die Infektionszahlen seit Oktober 2020 wieder deutlich. Im Fall einer auftretenden Infektion liegt die Verantwortung bei der Hochschule, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Die Aktuelle Lage. Damit sind Hochschulen beschäftigt.
Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Hochschulen vor großen Herausforderungen. Die Lehre findet größtenteils digital statt, Mitarbeitende aus Verwaltung und Technik sind im Homeoffice oder kommen nur noch teilweise in ihre Büros in der Hochschule. Aber auch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden sind oft nur zum Besuch der Labore und Forschungseinrichtungen vor Ort. Digitalisierung und digitale Zusammenarbeit sind an der Tagesordnung. Doch mit Beginn des Wintersemesters 20/21 nehmen Hochschulen ihren Betrieb schrittweise wieder auf.
Sie stehen nun vor der Herausforderung, auch bei steigenden Besucherzahlen das Risiko einer Infektion zu minimieren und sicherzustellen, dass im Ernstfall die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten in der Hochschule schnell möglich ist.
Essenziell für eine schrittweise Öffnung der Hochschule ist zu jeder Zeit entsprechend der Corona Schutzverordnung zu handeln. Die Gesetzeslage unterscheidet sich zwar teilweise in den einzelnen Bundesländern, dennoch gilt grundsätzlich: Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionswegen ist ein zentraler Baustein, um Infektionsketten einzudämmen. Entsprechend müssen die Hochschulen die Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen sicherstellen.
