myconsult-Seniorberater Florian Neuhaus und Stefan Sattler sind qualifiziert: Krankenhauszukunftsfonds Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
myconsult zählt zu den IT-Dienstleistern des Krankenhauszukunftsgesetzes. Unsere erfahrenen Seniorberater Florian Neuhaus und Stefan Sattler haben sich erfolgreich qualifiziert nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV. Das bedeutet, Sie verfügen über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen.
Lassen Sie uns miteinander sprechen und wir helfen Ihnen gerne beim Thema Krankenhauszukunftsgesetz und Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV) weiter.