Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Wir unterstützen Sie bei der digitalen Transformation Ihres Krankenhauses.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes werden Investitionen von Krankenhäusern in die digitale Infrastruktur, die Modernisierung von Notfallkapazitäten und die IT-Sicherheit gefördert. Dazu werden von Bund und Ländern insgesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt - nutzen Sie diese Fördermittel und führen Sie Ihre Klinik ins digitale Zeitalter. Krankenhäuser, die ab dem Jahr 2025 nicht die notwendigen Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes erfüllen, können bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse verlieren.

Um die Ziele des Krankenhauszukunftsgesetzes bis 2025 zu erreichen, darf keine Zeit verloren werden und Krankenhäuser müssen sich spätestens jetzt auf den Weg machen, denn: Veränderung braucht Planung. Dafür benötigt jedes Krankenhaus einen individuellen Plan, um die für sie erforderlichen Digitalisierungsprojekte zu konzipieren und umsetzen zu können. 

Aufgrund unserer umfangreichen Expertise von der Ermittlung Ihres Digitalisierungsgrades bis zur Begleitung der förderfähigen Projekte sind wir der ideale Partner für die Transformation Ihres Krankenhauses.

Wir kennen die Gesundheitsbranche und unterstützen Ihre Vorhaben.

Definition eines digitalen Zielbilds

Im Bereich der Strategie unterstützen wir Krankenhäuser dabei, die Auswirkungen des Krankenhauszukunftsgesetzes herunterzubrechen und diejenigen Ziele konkret zu benennen, die Ihr Krankenhaus erreichen muss oder erreichen möchte.

Definition einer digitalen Roadmap

Nach Bestandsaufnahme Ihrer IT-Landschaft definieren wir gemeinsam in einem detaillierten IT-Bebauungsplan den Einsatz aktueller und zukünftiger IT-Systeme sowie notwendiger IT-Infrastruktur. Die optimale Unterstützung Ihrer Geschäftsprozesse ist hierbei unsere Direktive. Unsere Expert:innen definieren mit Ihnen die benötigten IT-System und erarbeiten eine digitale Roadmap zur professionellen IT-Integration und -Migration sowie einer stufenweisen Implementierung in Ihrem Krankenhaus. Die Überprüfung der Förderfähigkeit und Priorisierung von geplanten und laufenden Projekten im Rahmen der digitalen Roadmap kann ebenfalls von unseren Expert:innen übernommen werden.

Unterstützung bei der Förderantragstellung 

Wir kennen die umfangreichen Anforderungen an die Förderanträge in Bezug auf das Krankenhauszukunftsgesetz und führen Sie durch unsere langjährigen Erfahrungen zielgerichtet durch den Antragsprozess.

Unterstützung bei den komplexen Vergabeverfahren

Wir unterstützen Sie gerne bei öffentlichen Ausschreibungen unter Beachtung des aktuellen Vergaberechts. Unsere Expert:innen begleiten Sie bei der rechtskonformen Durchführung des Ausschreibungsprozesses und führen gemeinsam mit Ihnen nationale oder europaweite Vergabeverfahren durch. Angefangen von der Wahl des geeigneten Verfahrens, dem Erstellen der Ausschreibungsunterlagen bis hin zur abschließenden Auswahl eines Anbieters und der detaillierten Vertragsgestaltung.

Begleitung bei der Anbieterauswahl

Wir beraten produktneutral und gewährleisten die Auswahl eines IT-Systems, das Ihre Ansprüche am besten erfüllt. Durch eine systematische Anforderungs­spezifikation in Form eines Lastenhefts, einer gründlichen Marktanalyse zur Identifikation relevanter IT-Lösungen und einer detaillierten Analyse übersendeter Pflichtenhefte erhalten Sie eine fundierte Basis für Ihre Entscheidung.

Begleitung bei der Umsetzung der förderfähigen Projekte

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der förderfähigen Projekte und übernehmen das Portfolio- und Projektmanagement. Unsere zertifizierten Projektmanager:innen arbeiten sowohl mit klassischen, hybriden als auch agilen Methoden und bringen umfassende Erfahrung in der Steuerung von komplexen (IT-)Projekten mit.



myconsult zählt zu den IT-Dienstleistern des Krankenhauszukunftsgesetzes

Unsere erfahrenen Seniorberater Florian Neuhaus und Stefan Sattler haben sich erfolgreich qualifiziert nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV. Das bedeutet, Sie verfügen über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen.



 


Unsere Zusammenarbeit und Ihre Vorteile auf einem Blick

Unsere Zusammenarbeit und Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Sie profitieren von unserer fast 20-jährigen Erfahrung bei der Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
  • Sie erhalten eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung bei der Förderantragsstellung.
  • Sie führen mit unserer Unterstützung ein rechtskonformes Vergabefahren durch.
  • Sie bekommen eine fundierte und belastbare Entscheidungsvorlage durch unseren produktneutralen Anbieterauswahlprozess.
  • Sie nehmen mit Hilfe unserer bewährten Veränderungsmanagementkonzepte Ihre Mitarbeiter:innen erfolgreich auf dem Weg der Veränderung mit.

Das Krankenhauszukunftsgesetz fördert die folgenden Maßnahmen.

  • Anpassung der (informations-) technischen Ausstattung der Notaufnahme
  • Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement
  • Einrichtung einer elektr. Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • Einrichtung automatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme
  • Einrichtung eines digitalen Medikationsmanagements
  • Einrichtung eines internen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen
  • Bereitstellung von sicheren IT-Infrastrukturen
  • Einrichtung und Weiterentwicklung eines onlinebasierten Versorgungsnachweissystems
  • Einrichtung oder Erweiterung technischer Systeme zum Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen
  • Einrichtung oder Erweiterung von technischen System zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit oder Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme
  • Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie

Lernen Sie uns unverbindlich kennen!

Sie haben Fragen zum Krankenhauszukunftgesetz, zur Förderfähigkeit von einzelnen Projekten oder zu unseren Leistungsbausteinen?

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